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Wichtige Änderungen der LPO 2008
Springreiten
Die Anforderungen bezüglich Hindernisanzahl und -abmessungen wurden völlig überarbeitet. Das alte Kategorien-System wurde abgeschaft, es wird in Zukunft nach * (Sternchen) unterschieden. Der Übergang von Kl. E zu Klasse A* wurde erleichtert.
Hier die neue Klasseneinteilung lt. LPO 2008 (alle Angaben ohne Gewähr)

Ausrüstung der Reitpferde
Bei Ausrüstungsgegenständen an den Pferden gibt es eine Reihe von Änderungen – maßgeblich sind die Abbildungen bzw. in Zweifelsfällen die Erläuterungen in den neuen Durchführungsbestimmungen zu § 70.
Nicht mehr erlaubt sind künftig in Kl. E bis L (ab Kl. M gilt die bisherige unveränderte Kat. A Regelung)
- sämtliche Gebisse, deren Form nicht den Abbildungen entsprechen; das gilt auch für Kunststoffgebisse, auch diese müssen entsprechend beschaffen sein.
- verschiedene Formen von Dreiringe-Gebissen und Springkandaren
- „Bügel-Reithalfter“ (der sogenannte „ST-Zaum“ gilt weiterhin als Version des erlaubten Kombinierten Reithalfters)
- der Gummi-Zungenstrecker
- der Stoßzügel
- sämtliche Formen des Fliegenschutzes, außer an den Ohren des Pferdes
In Springpferdeprüfungen ist an den Hinterbeinen ausschließlich die beschriebene Form und Anbringung der Streichkappen zulässig.
Erlaubt sind künftig – neben den in Dressurprüfungen zulässigen Gebissen – in allen Spring LP Kl. E bis L einfach, doppelt oder ungebrochene Pelhams (mit Kinnkette und/oder Sperrriemen) bzw. die ungebrochene Wassertrense, die den Abbildungen der LPO entsprechen.
Die wichtigsten Änderungen der LPO können hier von der FN downgeloaded werden.
Fehlerpunkte beim Springreiten (Stand 2008)
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Abwurf |
Das Abwerfen einer Hindernisstange wird mit 4 Fehlerpunkten berechnet. Fällt bei einem senkrechten Hindernis oder Hindernisteil eine untere Stange, gilt dies nicht als Fehler. Das Berühren des Wasserspiegels beim Wassergraben zählt 4 Fehlerpunkte. |
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Abwurf mehrere Stangen |
Besteht ein Hindernis aus mehreren Teilen und werden alle oberen Auflagen abgeworfen, werden 4 Fehlerpunkte berechnet. Anders verhält es sich bei einer Kombination mit mehreren Sprüngen. |
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Stehenbleiben |
Geändert! Das
Stehenbleiben vor dem Hindernis und das
Zurücktreten oder Wenden wird als „Ungehorsam“
mit 4 Fehlerpunkten
bestraft. |
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Vorbeireiten |
Geändert! Auch
Vorbeireiten an einem Hindernis das gesprungen
werden muss – in der Fachsprache als Ausbrechen bezeichnet – wird
als Ungehorsam oder Verweigern mit 4
Fehlerpunkten bestraft. |
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Volte |
Geändert! Jede innerhalb eines
Parcours – also vom Start bis zum Ziel – gerittene
Volte oder das Unterbrechen der Vorwärtsbewegung
gleich an welcher Stelle (z.B. Steigen des Pferdes) wird als
Ungehorsam bewertet und bringt 4 Fehlerpunkte. |
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Sturz des Reiters |
Geändert! Fällt der Reiter vom Pferd, gleich an welcher Stelle des Parcours, ob vor oder nach dem Hindernis oder zwischen den Hindernissen, so erfolgt der Ausschluss. |
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Verweigerung mit Sturz |
Geändert! Wenn das Pferd vor dem Hindernis verweigert und der Reiter vom Pferd fällt, erfolgt der Ausschluss. |
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Überschreitung der erlaubten Zeit |
Für jede angefangene Sekunde der Überschreitung der erlaubten Zeit wird 1/4 Fehlerpunkte zur Anrechnung gebracht. |
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Fehlerpunkte Stechen |
Im Stechen oder einer Siegerrunde wird die Überschreitung der erlaubten Zeit mit 1 Fehlerpunkt pro angefangener Sekunde berechnet. |
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Passieren der Startlinie |
Das Überschreiten von 45 Sekunden nach Passieren der Startlinie oder dem Beginn der Zeitmessung bis zum Überwinden des ersten Hindernisses führt zum Ausschluss. |
Alle Angaben ohne Gewähr!
